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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • AVERY Zweckform Lohn-/Gehaltsabrechnung Formularbuch 1759
    AVERY Zweckform Lohn-/Gehaltsabrechnung Formularbuch 1759

    Lohn und Gehalt effizient abrechnen - mit dem AVERY Zweckform Formularbuch Lohn-/Gehaltsabrechnung Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen! Die Vordrucke des AVERY Zweckform Formularbuchs 1759 Lohn-/Gehaltsabrechnung im DIN A4 Format werden beim Finanzamt anerkannt und unterstützen Sie bei einer effizienten und vorbildlichen Abrechnung. Das AVERY Zweckform Formularbuch 1759 Lohn-/Gehaltsabrechnung ist ein Formularbuch mit 2x 40 Vordrucken im gängigen DIN A4 Hochformat. Jede der 40 weißen Gehaltsabrechnungen ist selbstdurchschreibend (SD) und hat einen gelben Durchschlag. Sämtliche Angaben sind übersichtlich dargestellt und klar beschriftet. So wird Ihnen das Erfassen von Lohn und Gehalt samt den Abzügen für Steuer und Sozialversicherung so bequem wie möglich gemacht. Die robuste Sicherheitsbindung hält die 2x 40 selbstdurchschreibenden Formularblätter mit Durchschlag sicher zusammen. Das Papier in bewährter Qualität made in Germany hat ein Gewicht von 80 g/qm und ist holzfrei sowie chlorfrei gebleicht. Die feine Mikroperforation ermöglicht nach dem Ausfüllen ein sauberes Heraustrennen des Formulars. Arbeiten Sie gründlich und zeitsparend! Das AVERY Zweckform Formularbuch 1759 Lohn-/Gehaltsabrechnung aus unserem Online-Shop hilft Ihnen dabei!

    Preis: 11.88 € | Versand*: 4.99 €
  • Stellt der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen müssen. Die Lohnabrechnung dient dazu, den Arbeitnehmern Transparenz über ihre Gehaltszahlungen zu geben und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung stellt, kann dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht sein und der Arbeitnehmer hat das Recht, eine solche einzufordern.

  • Was tun wenn Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Wenn ein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellt, ist es wichtig, dies zunächst mit dem Arbeitgeber zu klären und höflich nach einer Erklärung zu fragen. Es könnte sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf anderem Wege bereitstellt. Sollte der Arbeitgeber weiterhin keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, ist es ratsam, sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und sicherzustellen, dass man korrekt bezahlt wird und alle erforderlichen Dokumente erhält.

  • Wann muss der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung aushändigen?

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gehaltsabrechnung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszuhändigen, für den das Gehalt gezahlt wird. Dies bedeutet, dass die Abrechnung in der Regel vor dem nächsten Gehaltseingang vorliegen muss. Es ist wichtig, dass die Abrechnung alle relevanten Informationen wie Brutto- und Nettogehalt, Abzüge, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern enthält. Falls die Abrechnung nicht rechtzeitig ausgehändigt wird, kann der Arbeitnehmer sein Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Abrechnung geltend machen. In einigen Ländern können auch Geldstrafen für den Arbeitgeber verhängt werden, wenn er die Gehaltsabrechnung nicht rechtzeitig aushändigt.

  • Hat der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nachträglich geändert?

    Es ist möglich, dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nachträglich geändert hat, wenn es einen Fehler oder eine Unstimmigkeit gab. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Arbeitgeber eine Korrektur vornimmt, um Änderungen in den Arbeitsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Es ist wichtig, den Arbeitgeber zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • AVERY Zweckform Lohn-/Gehaltsabrechnung Formularbuch 1759
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    AVERY Zweckform Lohn-/Gehaltsabrechnung Formularbuch 1759

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  • Lohn- + Gehaltsabrechnung A4 ZWECKFORM 506  50Bl
    Lohn- + Gehaltsabrechnung A4 ZWECKFORM 506 50Bl

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  • Wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung geben?

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnabrechnung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszuhändigen, für den der Lohn gezahlt wird. In einigen Ländern kann es jedoch auch abweichende Regelungen geben. Es ist ratsam, die genauen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu überprüfen.

  • Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auszuhändigen?

    Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auszuhändigen? In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Lohnabrechnung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszuhändigen, für den die Abrechnung gilt. Dies bedeutet, dass die Lohnabrechnung in der Regel vor dem nächsten Gehaltseingang dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist wichtig, dass die Lohnabrechnung alle relevanten Informationen wie Gehalt, Abzüge, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern transparent und verständlich darstellt. Falls der Arbeitgeber diese Frist nicht einhält, kann der Arbeitnehmer ihn dazu auffordern, die Lohnabrechnung unverzüglich auszuhändigen.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen? Ja, in Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern eine Lohnabrechnung auszuhändigen. Diese muss alle relevanten Informationen enthalten, wie beispielsweise den Bruttolohn, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den Nettolohn. Die Lohnabrechnung dient als Nachweis für die korrekte Abrechnung der Arbeitsleistung und ist für Arbeitnehmer wichtig, um ihre Einkommenssituation nachvollziehen zu können. Zudem kann die Lohnabrechnung bei eventuellen Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten als Beweismittel dienen.

  • Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung aushändigen?

    Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung aushändigen? Die Lohnabrechnung muss in der Regel spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausgehändigt werden, für den sie erstellt wurde. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Arbeitnehmern eine transparente Übersicht über ihre Gehaltsabrechnung zu geben. Es ist wichtig, dass die Lohnabrechnung korrekt und verständlich ist, damit die Arbeitnehmer ihre Bezüge nachvollziehen können. Bei Unklarheiten oder Fehlern in der Lohnabrechnung sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber umgehend kontaktieren.

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